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Norm & Zulassung

EG 1935/2004

Verordnung für lebensmittelkonforme Materialien

Die zentrale rechtliche Grundlage für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

EG 1935/2004 konforme Dichtungen von SIEGEL

Bereich

Lebensmittel

Herkunft

EU

Nachweis

Konformitätserklärung (Art. 16)

Gilt für

Dichtungen, Profile, O-Ringe

Überblick

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die zentrale rechtliche Grundlage für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Sie ist eine essenzielle Norm für die Gummiindustrie, insbesondere bei Lebensmitteldichtungen, Gummiprofilen, O-Ringen und Formteilen, um Sicherheit und Konformität zu gewährleisten.

Worum geht es bei der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004?

Die Verordnung regelt, dass alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder kommen können, so hergestellt werden müssen, dass sie:

  • unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile in Mengen abgeben, die die Gesundheit gefährden könnten
  • keine unvertretbaren Veränderungen der Zusammensetzung der Lebensmittel verursachen
  • den Geruch oder Geschmack des Lebensmittels nicht unzulässig verändern

Welche Bedeutung hat EG 1935/2004 für Gummiprodukte?

Die Verordnung betrifft alle Gummiwerkstoffe, die als Dichtung, Schlauch, Profil oder Formteil im Kontakt mit Lebensmitteln stehen. Häufige Anwendungen befinden sich in:

  • Lebensmittelverarbeitung (Maschinen, Rührwerke, Anlagenkomponenten)
  • Abfüll- und Verpackungstechnik
  • Getränke- und Molkereitechnik
  • Haushaltsgeräteindustrie (z.B. Kaffeemaschinen, Wasserfilter, Mixer)

Welche Materialien können konform gefertigt werden?

  • Silikon (VMQ): hervorragende Temperaturbeständigkeit, geschmacksneutral, flexibel, vielfach EG-1935/2004-konform
  • EPDM: geeignet für wässrige Lebensmittel, gute Beständigkeit gegen Dampf und Reinigungsmittel
  • FKM (Viton): für fett- oder ölhaltige Lebensmittel in besonders anspruchsvollen Anwendungen (auf Anfrage)
  • NBR: ölbeständig, beschränkt lebensmittelkonform je nach Mischung und Rezeptur

Wie weisen wir die Konformität nach?

Für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wird auf Anfrage eine Konformitätserklärung gemäß Art. 16 der Verordnung ausgestellt. Diese Erklärung umfasst:

  • Informationen zur Zusammensetzung und Materialidentität
  • gültige Migrationsgrenzwerte (SML / OML)
  • Verwendungsbedingungen (Temperatur, Medium, Dauer)
  • ggf. Prüfungsergebnisse akkreditierter Labore

Zusätzliche Regelwerke und Harmonisierung

Da Gummi kein harmonisiertes Material im Sinne der Verordnung ist, erfolgt die Prüfung häufig in Anlehnung an nationale Regelwerke wie:

  • Empfehlung XXI des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, ehem. BgVV)
  • FDA 21 CFR §177.2600 (USA)
  • Normen wie ISO 10993, USP Class und Sanitary im medizinischen Bereich

In vielen Fällen werden zusätzlich Prüfungen auf spezifische Migration durchgeführt.

Unsere Leistungen im Bereich lebensmittelkonformer Gummiteile

  • Materialberatung und Auswahl EG-1935/2004-konformer Werkstoffe
  • Fertigung von Dichtungen, Profilen, O-Ringen und Formteilen für Lebensmittelkontakt
  • Bereitstellung von Konformitätserklärungen und Laborprüfungen
  • auf Wunsch auch FDA-, BfR- oder USP-konform

Zusammenarbeit

Dichtungen nach EG 1935/2004?

Nennen Sie uns Anwendung, Medium und geforderte Norm, wir empfehlen den passenden Werkstoff und die richtige Zulassung.